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Bierfrühling 2010 - Vom 23. April bis zum 2. Mai |
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"Mit dem Bieres Hochgenuss, wächst des Bauches Radius" |
Der Jugendschutz
Der
Jugendschutz wird beim Bierfrühling
Neu:
Als Begleitperson des
Jugendlichen wird wie folgt unterschieden
Jugendliche
unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten (Eltern) an den
Abendveranstaltungen teilnehmen.
Jugendliche
unter 18 Jahren dürfen nach 24 Uhr nur in Begleitung eines
Erziehungsberechtigten/Erziehungsbeauftragten (Eltern/Aufsichtsperson) an der Veranstaltung teilnehmen. Jeder Erziehungsbeauftragter darf nur 2 Jugendliche zur Aufsicht mit zum Fest nehmen. Als Erziehungsbeauftragter gilt, wer mindestens 18 Jahre alt ist und vom Erziehungsberechtigten (Elternteil) schriftlich mit der Aufsicht beauftragt wurde. Um den Jugendschutz besser kontrollieren zu können, hat der Veranstalter zusammen mit den Behörden beschlossen, dass sich jeder Erziehungsberechtigter/-beauftragter und jeder Jugendliche an der Abendkasse ausweisen muss.
Sowohl der/die
Jugendliche als auch die erwachsene Begleitperson müssen beim Einlass
zusammen mit diesem Formular einen Lichtbildausweis beim
Sicherheitsdienst hinterlegen.
Als Nachweis wird der
Personalausweis, der Reispass oder der Führerschein anerkannt.
Neu:
Download >>>
Vereinbarung im PDF-Format
Weitere Fragen --> mail@bierfruehling.de
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